Jugendschutzbestimmungen

Beim Betreten des Festgeländes erfolgt durch den Sicherheitsdienst eine Alterskontrolle. Jugendliche mit Begleitperson und Erwachsene erhalten farblich unterschiedliche Zugangsbänder. Die Kontrollen umfassen auch die Gäste die mit Helferausweis das Festgelände betreten wollen.

Zutritt zu den Abendveranstaltungen:

  • Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsberechtigten Person Zutritt.

  • Jugendliche ab 16 Jahren bis 18 Jahren benötigen ebenfalls eine Begleitung durch ein Elternteil oder eine erziehungsbeauftragte Person. Diese Begleitung muss durch eine schriftliche Vollmacht („Mutti-Zettel“) nachgewiesen werden.
    Die erziehungsbeauftragte Person verpflichtet sich, während der Veranstaltung nüchtern zu bleiben und durchgehend auf dem Veranstaltungsgelände erreichbar zu sein.

 

Kennzeichnung:
Alle Besucher werden am Einlass mit verschiedenfarbigen Bändchen gekennzeichnet, um die Altersgruppen (unter/über 18 Jahre) eindeutig zu unterscheiden.

 

Aufenthaltszeiten:

  • Jugendliche ohne Begleitung müssen das Veranstaltungsgelände bis spätestens 24:00 Uhr verlassen.

  • Jugendliche mit erziehungsbeauftragter Begleitperson dürfen sich bis zum regulären Ende der Veranstaltung auf dem Gelände aufhalten – jedoch nur gemeinsam mit der Aufsichtsperson.

 

Alkoholausschank gemäß JuSchG:

  • Unter 16 Jahren: Kein Ausschank alkoholischer Getränke.

  • Ab 16 bis unter 18 Jahren: Ausschank nur von Bier, Wein oder weinhaltigen Getränken.

  • Ab 18 Jahren: Keine Einschränkungen gemäß JuSchG.

 

Barbereich:
Der Zutritt zum Barbereich ist für alle Jugendlichen unter 18 Jahren verboten. Dies wird durch entsprechende Aushänge sowie durch Einlasskontrollen durch das Ordnungspersonal sichergestellt.

 

Einhaltung der Bestimmungen:
Die Jugendschutzregelungen gelten uneingeschränkt auch für alle eingesetzten Helferinnen und Helfer.