- Einlass für Jugendliche unter 16 nur in Begleitung eines Elternteils!
- Jugendliche unter 18 ohne Begleitperson müssen bis 24.00 Uhr das Festgelände
verlassen.- Beim Einlass ist der Personalausweis zu hinterlegen.
- Als Ausweis in diesem Sinne gilt der Personalausweis, der Reisepass oder der Führerschein.
- Schülerausweise werden nicht anerkannt!
- Jugendliche mit Begleitung eines erwachsenen Erziehungsbeauftragten dürfen die Veranstaltung bis 2:00 Uhr besuchen.
- Sie müssen beim Einlass den Vordruck „Übertragung Erziehungsberechtigung“ vollständig ausgefüllt
und unterschrieben beim Sicherheitspersonal abgeben. - Als Erziehungsbeauftragter gilt, wer mindestens 18 Jahre alt ist und vom Erziehungsberechtigten (Elternteil) schriftlich
mit der Aufsicht beauftragt wurde. - Die Aufsichtsperson übernimmt für die Dauer des Besuchs die volle Verantwortung (Alkohol / 02:00 Uhr-Regelung).
- Für jeden Veranstaltungstag ist ein eigenes Formular auszufüllen-und an der Kasse abzugeben.
- Jeder Erziehungsbeauftragte darf für maximal zwei Jugendlichen die Aufsicht übernehmen.
- Sie müssen beim Einlass den Vordruck „Übertragung Erziehungsberechtigung“ vollständig ausgefüllt
- Jugendliche unter 18 haben generell kein Zutrittsrecht zum Barbereich auch wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson sind.
unter 16 Jahre | 16 – 18 Jahre | |
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Einlass/Aufenthalt bis 24 Uhr |
Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Eltern) |
keine Einschränkung |
Einlass/Aufenthalt nach 24 Uhr |
Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Eltern) bis 2:00 Uhr |
Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten/ -bauftragten Eltern/Aufsicht Aufenthalt bis 2:00 Uhr |
Alkohol (Bier, Wein) |
kein Ausschank | keine Einschränkung |
Alkoholische Getränke | kein Ausschank | kein Ausschank |