Jugendschutzmaßnahmen

Beim Betreten des Festgeländes erfolgt durch den Sicherheitsdienst eine Alterskontrolle. Jugendliche mit Begleitperson und Erwachsene erhalten farblich unterschiedliche Zugangsbänder. Die Kontrollen umfassen auch die Gäste die mit Helferausweis das Festgelände betreten wollen.

Zutritt zu den Abendveranstaltungen:

  • Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung der Eltern (Erziehungsberechtigten)
  • Jugendliche über 16 Jahre nur in Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten (diese Person muss von den Eltern eine Übertragung des Erziehungsauftrages mittels des sogenannten „Mutti-Zettels“ vorweisen). Der Erziehungsbeauftrage verpflichtet sich nüchtern zu bleiben und auf dem Festgelände erreichbar zu sein.
  • Besucher werden mittels unterschiedlicher Zugangsbänder von Erwachsenen und Jugendlichen am Eintritt kenntlich gemacht
  • Von den Erziehungsbeauftragten sowie deren Jugendlichen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personalausweise oder Führerscheine beim Eintritt einzubehalten (Schülerausweise werden nicht anerkannt).
  • Jugendliche ohne Begleitung müssen das Festgelände spätestens um 24.00 Uhr verlassen.
  • Jugendliche mit „Muttizettel“ müssen das Festgelände spätestens um 02.00 Uhr zusammen mit der Aufsichtsperson verlassen.
  • Jugendliche in Begleitung der Eltern müssen das Festgelände spätest.um 03.00 Uhr verlassen.
  • Der Ausschank von alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche ist wie folgt begrenzt:
    • Unter 16 Jahre – kein Ausschank
    • Über 16 Jahre – nur bier- und weinhaltige Getränke
  • Der Zutritt von Jugendlichen in den Barbereich ist verboten und mittels Aushangs, sowie Kontrolle durch die Ordner, sichergestellt
  • Die Jugendschutzbestimmungen gelten uneingeschränkt auch für eingesetzte Helfer