Jugendschutz

  • Einlass für Jugendliche unter 16 nur in Begleitung eines Elternteils!
  • Jugendliche unter 18 ohne Begleitperson müssen bis 24.00 Uhr das Festgelände
    verlassen.

    • Beim Einlass ist der Personalausweis zu hinterlegen.
    • Als Ausweis in diesem Sinne gilt der Personalausweis, der Reisepass oder der Führerschein.
      • Schülerausweise werden nicht anerkannt!
  • Jugendliche mit Begleitung eines erwachsenen Erziehungsbeauftragten dürfen die Veranstaltung bis 2:00 Uhr besuchen.
    • Sie müssen beim Einlass den Vordruck „Übertragung Erziehungsberechtigung“ vollständig ausgefüllt
      und unterschrieben beim Sicherheitspersonal abgeben.
    • Als Erziehungsbeauftragter gilt, wer mindestens 18 Jahre alt ist und vom Erziehungsberechtigten (Elternteil) schriftlich
      mit der Aufsicht beauftragt wurde.
    • Die Aufsichtsperson übernimmt für die Dauer des Besuchs die volle Verantwortung (Alkohol / 02:00 Uhr-Regelung).
    • Für jeden Veranstaltungstag ist ein eigenes Formular auszufüllen-und an der Kasse abzugeben.
    • Jeder Erziehungsbeauftragte darf für maximal zwei Jugendlichen die Aufsicht übernehmen.
  • Jugendliche unter 18 haben generell kein Zutrittsrecht zum Barbereich auch wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson sind.
unter 16 Jahre 16 – 18 Jahre
Einlass/Aufenthalt
bis 24 Uhr
Nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten (Eltern)
keine Einschränkung
Einlass/Aufenthalt
nach 24 Uhr
Nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten
(Eltern) bis 2:00 Uhr
Nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten/
-bauftragten Eltern/Aufsicht
Aufenthalt bis 2:00 Uhr
Alkohol
(Bier, Wein)
kein Ausschank keine Einschränkung
Alkoholische Getränke kein Ausschank kein Ausschank

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